Die Vorteile im Überblick
Versicherungsschutz
Die versicherte Leistung wird fällig, wenn die Versicherte Person stirbt.
Aufnahme bis zum Eintrittsalter von 80 Jahren.
Keine Gesundheitsfragen
Fälligkeit der Versicherungssumme schon nach
• 6 Monaten bei Einmalzahlung
• sofort bei Unfalltod
Leistung bei Tod vor Erreichen des vollen Versicherungsschutzes:
bis zum 9. Monat eingezahlte Beiträge
10. bis 12. Monat 25% der Versicherungssumme
13. bis 15. Monat 50% der Versicherungssumme
16. bis 18. Monat 75 % der Versicherungssumme
Nach 18 Monaten volle Auszahlung der Versicherungssumme
Beitragsbefreiung im Pflegefall
Für den Fall einer Schwer- oder Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufen II und III) der Versicherten Person, kann auf Wunsch eine Beitragsbefreiung vereinbart werden. Die Überschüsse dieser Pflegezusatzversicherung werden als Sofortrabatt mit den Beiträgen verrechnet.
Doppelte Leistung bei Unfalltod
Auf Wunsch kann die Auszahlung der doppelten Versicherungssumme bei Unfalltod vereinbart werden.
Rückholung aus dem Ausland
Mitversichert sind zusätzlich auch die Kosten für die Rückführung bei Tod im Ausland.
Überschussbeteiligung-Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne zusätzlichen Beitrag
Die Gesamtverzinsung liegt für das Geschäftsjahr in 2020 konstant bei 3,3 %
Es kann ein Sterbegeld bis 20.000 Euro abgeschlossen werden!
Prämienbeispiel:
5000 Euro Sterbegeld für eine 50 jährige Person kosten im Monat: 18,62 Euro
(zuzüglich Überschussbeteiligung)