Die Vorteile im Überblick
Versicherungsschutz– Aufnahme bis zum Eintrittsalter 83
keine Gesundheitsfragen
Fälligkeit der Versicherungssumme schon nach
6 Monaten bei Einmalzahlung
sofort bei Unfalltod
Beitragsbefreiung im Pflegefall
Für den Fall einer Schwer- oder Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufen II und III) der Versicherten Person kann auf Wunsch eine Beitragsbefreiung vereinbart werden. Die Überschüsse dieser Pflegezusatzversicherung werden als Sofortrabatt mit den Beiträgen verrechnet.
doppelte Leistung bei Unfalltod
Auf Wunsch kann die Auszahlung der doppelten Versicherungssumme bei Unfalltod vereinbart werden.
Rückholung aus dem Ausland
Mitversichert sind zusätzlich auch die Kosten für die Rückführung bei Tod im Ausland.
Überschussbeteiligung-Erhöhung des Versicherungsschutzes
Die Gesamtverzinsung liegt für das Geschäftsjahr in 2017 bei 3,7 %
Es kann ein Sterbegeld bis 20.000 Euro abgeschlossen werden!
Prämienbeispiel:
Der Einmalbeitrag für 5000 Euro Sterbegeld für eine 50 jährige Person beträgt 4.618 Euro