Bis zum Jahr 2004 wurde ein Teil der Bestattungskosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Dieser „Zuschuss“ wurde jedoch ersatzlos gestrichen für Sterbegeldversicherungen.
In Deutschland ist es Pflicht, für die Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen. Hierbei sind zunächst einmal die Angehörigen in der Verpflichtung. Zusätzlich zur Trauer und dem Verlust eines geliebten Menschen, kommen dann noch die hohen Bestattungskosten und finanzielle Belastungen hinzu.
Beim Versterben des Versicherten, wird das Sterbegeld an den oder die Begünstigten beziehungsweiße den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Vor dem Todesfall hat der Versicherte schon selbst festgelegt, an wen die Versicherungssumme aus der Sterbegeldversicherung ausgezahlt wird.
Wartezeiten – Bis eine Auszahlung der Sterbegeldversicherung erfolgt
Bei den Wartezeiten gibt es große Unterschiede bei den Gesellschaften. In der Regel gilt eine Wartezeit von drei Jahren.
Viele Gesellschaften haben aber mittlerweile kürzere Warezeiten oder
bieten die Sterbeversicherung mit Gesundheitsfragen an, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung, muss auf jeden Fall mit einer Wartezeit gerechnet werden. Einige Gesellschaften bieten eine Gesundheitsprüfung vor dem Abschluß an und verzichten dann auf anfängliche Wartezeiten.
Auszahlung – Bei Tod der versicherten Person bei einer Sterbegeldversicherung
Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der Wartezeit, wird die Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Eine Auszahlung erfolgt nachdem die Angehörigen den Tod an den jeweiligen Sterbegeldversicherer melden. Nach der Meldung muss eine Sterbeurkunde mit dem Versicherungsschein an den Sterbegeldversicherer gesendet werden. Eine Auszahlung der Sterbegeldversicherung erfolgt nach Sichtung der Unterlagen durch die Versicherung. Die Versicherungssumme erhält der in der Sterbegeldversicherung genannte Bezugsberechtigte. Die ausgezahlte Versicherungssumme steht den Hinterbliebenen, sollte nichts anderes vereinbart geworden sein, zur freien Verfügung. Das ausgezahlte Geld kann dann zur Kostendeckung für die Beerdigung genutzt werden.
Auszahlung – Bei einer vorzeitigen Kündigung der Sterbegeldversicherung
Im Laufe der Zeit entsteht ein Rückkaufswert für die Sterbegeldversicherung, wie bei den meisten Lebensversicherungen. Erfolgt eine vorzeitige Kündigung des Sterbegeldversicherung beispielsweise nach 10 Jahren, wird der sogenannte Rückkaufswert an den Versicherungsnehmer ausbezahlt werden.
Auszahlung – Bezugsberechtigter ein Bestattungsinstitut wählen bei einer Sterbegeldversicherung
Wer sich bereits zu Lebzeiten um seine Beerdigung kümmert, kann auch als Bezugsberechtigten ein Bestattungsinstitut seiner Wahl nehmen. Vorteile sind hier ganz klar, dass der versicherte bereits alle Planungen und Wünsche im Vorfeld klären kann. Ein Vorteil für die Angehörigen im Todesfall der versicherten Person ist, dass das Beerdigungsistitut die komplette Meldung bei der Versicherung übernimmt und auch die ausgezahlte Versicherungssumme erhält. Angehörige haben in der schweren Zeit dann Zeit für die Trauer und erhalten eine Entlastung.
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